Sachverständiger Ö.B.U.V. Spengler / Klempner

B.Sc.  Erhard Pongratz

Sachverständiger Ö.B.U.V. Spengler / Klempner

B.Sc.  Erhard Pongratz

Sachverständiger Ö.B.U.V. Spengler / Klempner

B.Sc.  Erhard Pongratz

Sachverständiger Ö.B.U.V. Spengler / Klempner

B.Sc.  Erhard Pongratz

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270 Gutachten
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29 Jahre Gutachter
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Für viele Gerichte tätig

B.Sc.  Erhard Pongratz

Ihr Betreuer für Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen & Kommunen

Privatgutachten

Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für private Auftraggeber erstattet werden, bezeichnet man als Privatgutachten. Einen solchen Auftrag zur Erstattung eines Privatgutachtens können u.a.z.B. Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Einrichtungen erteilen.

MEHR INFOS

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten, richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) für Gerichte erstellt.

MEHR INFOS

Schiedsgutachten

Aus der Sicht des Perfektionisten mag das Privatgutachten daran kranken, dass es die betroffene Gegenseite nicht bindet und zu nichts verpflichtet. Aus der Sicht von Normalverbrauchern muss es aber trotzdem einen Sinn machen, ein Privatgutachten erstellen zu lassen, wie wäre sonst die große Zahl von Privatgutachten, die täglich benötigt werden, zu erklären?

MEHR INFOS

Von der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Speglerhandwerk und Klempnerhandwerk.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Leider ist die Berufsbezeichnung „Sachverständiger” in Deutschland rechtlich keinem Namensschutz unterlegen.

Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung ( Ö.B.U.V.) eines Sachverständigen, beispielsweise durch die Handwerkskammer, wird er als Experte in einem spezifischen Fachgebiet ausgezeichnet und seine Fachkompetenz bestätigt.

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Neutrale Begutachtung

Nach abgelegter Prüfung und geleistetem Eid ist der Sachverständige stets verpflichtet unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig sowie gewissenhaft zu agieren.

Auf die Neutralität und die Richtigkeit der Gutachten können auch Außenstehende vertrauen. Vor Gericht werden öffentlich bestellte und vereidigte Gerichtsgutachter bevorzugt bestellt.

Sachverständiger für das Spenglerhandwerk

Neben der fachlichen Qualifikation müssen Sachverständige vertrauenswürdig und persönlich integer sein, um das Qualitätssiegel „öffentlich bestellt und vereidigt” zu erhalten.

Dies vereinfacht Unternehmen, Gerichten und Privatkunden, den richtigen Sachverständigen auszuwählen und garantiert ein den Anforderungen entsprechendes Gutachten.

Mängel Definition

Grundsätzlich hat der Auftraggeber das Recht auf ein mangelfreies Gewerk. Doch ist der Pfusch am Bau erst einmal passiert gilt es die Mängel zu definieren.

Handelt es sich um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit, um einen nachzubessernden Mangel oder um einen hinnehmbaren Mangel? Der Sachverständige erkennt, benennt und klärt.

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